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AfA BR/PR Konferenz 2010 :

Achtung "Billiglohn-Land Thüringen" :

Steffen Lemme, DGB und Christoph Matschie an der A4 kurz vor Eisenach

Frank Weber, Landesvorsitzender :

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Genossinnen und Genossen, liebe Gäste,

ein knappes Jahr trägt die SPD nunmehr wieder Verantwortung für Thüringen. Ein gutes Jahr für die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn sozialdemokratische Arbeitsmarktpolitik spiegelt sich in Regierungshandeln wider. Das Thüringer Vergabegesetz ist auf den Weg gebracht. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gestalten aktiv den Freistaat.

Viele Themen für eine AfA-Landeskonferenz 2010, zu der wir euch hiermit recht herzlich am 1. Dezember nach Jena ins Gewerkschaftshaus (kleiner Saal) einladen.

Veröffentlicht am 19.08.2010

 
 

Innerhalb weniger Monate fanden auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD-Thüringen unter Leitung ihres Vorsitzenden, des SPD-Landtagsabgeordneten Frank Weber, zwei Landeskonferenzen der Thüringer Betriebs- und Personalräte statt. Die aktuelle Konferenz Ende Mai in Erfurt stand unter dem Motto „Mitbestimmung als Chance begreifen.“

Veröffentlicht am 02.06.2010

 
 

Unter dem Titel "Was bringt uns das Thüringer Arbeitsmarktprogramm" veranstaltet der DGB zusammen mit den Mitgliedsgewerkschaften am 15.05.2010 ab 10 Uhr im Vereinshaus zur Linde, Weimarische Straße 1, 99425 Weimar - Ehringsdorf ein Informationsforum. Der AfA-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Frank Weber wird Informationen über Zusammenhänge, Auswirkungen und Strategien bei der Umsetzung der Zielstellung in der
Koalitionsvereinbarung geben.

Veröffentlicht am 12.05.2010

 
 
Portrait Frank Weber

Zur wirtschaftlichen und sozialen Gleichstellung der Frauen ist mehr notwendig als nur "rote Handtaschen". Die wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen ist mehr als verbesserungswürdig. Dies machen einige Fakten überdeutlich:

Veröffentlicht am 26.03.2010

 
 
Portrait Frank Weber

2008 haben mehrere Innungen aus dem Bereich der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen per Beschluss der Innungsversammlungen Satzungsänderungen beschlossen. Ziel der Änderung war eine Mitgliedschaft der Handwerksbetriebe in der Innung ohne Tarifbindung. Damit Änderungen der Innungssatzung wirksam werden, bedarf es jedoch der Genehmigung der Handwerkskammer als Rechtsaufsicht der Innung (§56 HWO). Diese Zustimmung wurde jedoch nach intensiven Diskussionen im Vorstand der Handwerkskammer nicht erteilt. Danach wurde Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.

Veröffentlicht am 22.03.2010

 
 

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